Allgemeine Geschäftsbedingungen
SANDOZ Liefer- und ZahlungsbedingungenSandoz Unternehmen im Sinne dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen sind die „Hexal AG“ und die „1 A Pharma GmbH“.
Stand: 15. August 2024
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§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die Lieferung unserer Produkte ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder mit einfacher elektronischer Signatur zugestimmt. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich oder mit einfacher elektronischer Signatur niederzulegen.
(3) Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(5) Jeder Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine gültige Betriebserlaubnis und sonstige gesetzlich zwingende Bezugsberechtigungen vorzulegen und uns unverzüglich über ein etwaiges Wegfallen dieser zu informieren.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
(3) Die Bestellung bedarf zum wirksamen Vertragsschluss der Annahme durch das jeweilige Sandoz Unternehmen. Die Annahme oder Ablehnung der Bestellung, ganz oder teilweise, liegt im vernünftigen Ermessen des jeweiligen Sandoz Unternehmens. Es werden insbesondere die Verfügbarkeit des Produktes und die Sicherstellung der Patientenversorgung berücksichtigt.
§ 3 Sonderbedingung für den Vertragsschluss zur Belieferung von Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken
Für Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken finden folgende Bedingungen zusätzlich Anwendung, soweit es um die Krankenhausversorgung geht.
(1) Der Käufer muss vor Lieferung seinen Status als Klinikapotheke oder klinikversorgende Apotheke gemäß §14 Apothekengesetz nachweisen. Dazu ist eine Fotokopie der Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke oder einer behördlichen Genehmigung der Krankenhausversorgungsverträge gemäß § 14 Absatz 2 bzw. Absatz 5 Apothekengesetz vorzulegen.
(2) Sofern sich aus der Genehmigung die Laufzeit des Versorgungsvertrages und die Dauer der Genehmigung nicht ergeben, hat der Käufer die Laufzeit des Vertrages und die Dauer der Genehmigung durch andere Schriftstücke zu belegen. Das Erlöschen des Status einer Krankenhaus-/ krankenhausversorgenden Apotheke, die Beendigung eines Krankenhausversorgungsvertrages und den Neuabschluss eines solchen hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Wir gewähren ausschließlich auf solche Produkte - mit dem Käufer gesondert vereinbarte - Klinikkonditionen, die der Käufer in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Apothekengesetzes (insbesondere § 14 ApoG) weiterveräußert bzw. -verwendet.
§ 4 Lieferzeit
(1) Liefertermine (Versandtermine) gelten nur mit unserer schriftlichen Bestätigung bzw. unserer Bestätigung mittels einfacher elektronischer Signatur als verbindlich. Bei eventuell auftretenden Verzögerungen hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.
(2) Betriebsstörungen im eigenen Werk, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen, staatliche Eingriffe oder andere Störungen, deren Beseitigung nicht in unserer Macht liegt, entbinden uns während ihrer Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Pflicht zur Lieferung. Dies gilt auch dann, wenn sie bei einem Unterlieferanten eingetreten sind. Solche Umstände, deren Beginn und Ende wir dem Käufer unverzüglich mitteilen, sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Unbeschadet sonstiger Rechte haben sowohl der Käufer als auch wir das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Dauer des Leistungshindernisses einen Zeitraum von vier Wochen übersteigt oder die Leistung auf unabsehbare Zeit nicht möglich ist.
§ 5 Arzneimittelpreise
(1) Es gelten die bei der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) gemeldeten Preise, gegebenenfalls unter Berücksichtigung zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Sandoz Unternehmen getroffener Vereinbarungen.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe separat auf der Rechnung ausgewiesen.
§ 6 Liefer- und Zahlungsbedingungen
(1) Grundsätzlich erfolgt die Versendung unserer Ware „frei Haus“ an den vom Käufer angegebenen Lieferort innerhalb Deutschlands.
(2) Unsere Rechnungen sind sofort fällig.
(3) Wird das jeweilige Sandoz Unternehmen durch den Käufer zum Bankeinzug via SEPA- Lastschriftmandat ermächtigt, erfolgt der Einzug innerhalb von drei Tagen nach Rechnungsdatum.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherheit für die Saldoforderungen.
(2) Der Käufer darf die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs bis zu unserem Widerruf, der jederzeit und ohne besondere Begründung zulässig ist, veräußern und die entsprechende Kaufpreisforderung einziehen. Er tritt uns bereits hiermit seine aus einer solchen Veräußerung entstehende Kaufpreisforderung ab. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Käufer bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Saldo aus dem Kontokorrent an uns ab. Der Käufer hat seinen Kunden die Vorausabtretung an uns auf unser Verlangen anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(3) Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder anderen Abtretungen der oben genannten Forderung ist der Käufer nicht berechtigt. Im Fall von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren.
(4) Der Käufer muss uns unterrichten, bevor er über seine eigenen Forderungen im Wege eines Factoring-Vertrages verfügt.
(5) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.
(6) Der Käufer muss die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken, insbesondere gegen Feuer, Einbruch und Wasser angemessen versichern, sie pfleglich behandeln und sie ordnungsgemäß lagern.
(7) Ist der Käufer in Verzug, so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist zur Rücknahme der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Zahlung auch dann berechtigt, wenn wir nicht vom Vertrag zurückgetreten sind. Dies bedeutet nur dann einen Rücktritt vom Vertrag, wenn wir es schriftlich erklären.
§ 8 Retouren
(1) Aus Kulanzgründen und im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, können unsere von uns in den deutschen Markt eingeführten Produkte unter Angabe von Bestelldatum, Bestell-Nr., Chargen-Nr. und Verfalldatum an uns zurückgesandt werden und werden dann zu den in der jeweils gültigen Retourenregelung genannten Bedingungen vergütet. Die gilt für öffentliche Apotheken, krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken; es findet die „Retourenregelung für Apotheken“ Anwendung, die in ihrer geltenden Fassung auf unserer Internetseite veröffentlicht ist. Auf Anfrage senden wir dem Käufer die jeweils geltende Retourenregelung auch gerne zu. Retouren können auch über den Retouren-Webshop auf www.pharma-mall.de unter Geltung der dort jeweils hinterlegten Regelungen zu Retouren beantragt werden. Für Großhändler findet die jeweils geltende „Retourenregelung für Großhändler“ Anwendung, die wir dem Käufer auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
(2) Wird Ware nicht in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Retourenregelung an den dort genannten Adressaten (in der Regel die Salutas Pharma GmbH) gesandt, sind wir berechtigt, diese zu vernichten bzw. vernichten zu lassen, ohne eine Vergütung zu leisten.
(3) Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit werden grundsätzlich alle Retouren vernichtet. Es besteht keine Möglichkeit zur Rückgabe an den Erstinverkehrbringer.
§ 9 Wiederverkauf
(1) Unsere Produkte dürfen nur im Einklang mit den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen (insb. Arzneimittelgesetz, Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung, Good Manufacturing & Distribution Practice etc.) umverpackt, in Teilmengen oder im Anbruch abgegeben und nur an Abgabe- und Empfangsberechtigte weiterverkauft werden.
(2) Der Käufer ist nicht zur Abtretung von Lieferansprüchen aus dem Vertrag gegen uns an Dritte berechtigt.
§ 10 Gewährleistung; Haftung
(1) Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Auf unsere Aufforderung hin ist uns die fehlerhafte Ware zurückzusenden.
(2) Sollten gelieferte Produkte Mängel aufweisen, können wir nach unserem Ermessen als Nacherfüllung die Mängel beseitigen oder mangelfreien Ersatz leisten. Erst wenn dies wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar sein sollte und es sich nicht um lediglich unerhebliche Mängel handelt, ist der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. § 478 BGB bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer nach Maßgabe von Ziffer 6 (3) zu.
(3) Wir haften nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Produkthaftungsgesetzes soweit anwendbar, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Käufer in besonderem Maße vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Ansprüche auf Ersatz von Schäden aller Art, die infolge unsachgemäßer Behandlung der Produkte durch den Käufer entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten sie zu vertreten.
(5) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Für Rechtsmängel gilt Entsprechendes. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Übernahme von Beschaffungsrisiken sowie bei der Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. §§ 438 Abs. 3 und 479 BGB bleiben unberührt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen.
(7) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
§ 11 Präparate Bezeichnungen; Behältnisse
(1) Mit ® gekennzeichnete Präparate unterliegen besonderem markenrechtlichen Schutz.
(2) Unsere Präparate dürfen nur in unversehrten Behältnissen und äußeren Umhüllungen verkauft werden.
§ 12 Datenspeicherung
(1) Dem üblichen Geschäftsverkehr entsprechend werden die mit der Bestellung und Lieferung zusammenhängenden Angaben in unserer Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO gespeichert. Mit der Bestellung erteilt der Käufer hierzu sein Einverständnis.
(2) Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder in Zusammenhang mit diesen erhaltenen personenbezogenen Daten des Käufers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, zu verarbeiten.
§ 13 Rechtswahl; Gerichtsstand
(1) Für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.
(2) Sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand München.
§ 14 Geltung
(1) Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ab dem 15. August 2024. Sie ersetzen alle früheren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und gelten auch für zukünftige Lieferungen, soweit sie nicht durch neue Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ersetzt worden sind.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.